Allgemeine Geschäftsbedingungen des Meridian-Zentrum (AGB)


Das Meridian-ZENTRUM (nachfolgend “MZ“) ist eine Kooperations-

plattform. Die dort von den Kooperationspartnern (nachfolgend “KoP“) angebotenen Dienstleistungen werden von jedem KoP eigenständig und eigenverantwortlich in den Räumlichkeiten des MZ (Klöcknerstr. 3, 44229 Dortmund) angeboten, d.h. er ist alleiniger Vertragspartner. Das MZ selber wird nicht verpflichtet.

Durch Anmeldung im Sinne von Ziff. 2 zu den vom KoP jeweils angebotenen Dienstleistungen i.S.v. Ziff. 1 erkennt der jeweilige Vertragspartner (nach-folgend "Klient") alle in diesen AGB genannten Regelungen an.

1. Workshops (“W”), Seminare “(S”), Anwendungen (“A”)

W/S/A finden grundsätzlich in den o.g. Räumen des MZ statt. Der KoP behält sich vor, bei W/S den Veranstaltungsort je nach Teilnehmerzahl zu verlagern. Dies wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die für W/S/A angegebenen Zeitangaben sind lediglich Richtwerte und basieren auf Erfahrungswerten, können also im Einzelfall abweichen. Auf Reiki-Einweihungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Klient ist für eine eventuelle Verpflegung selbst zuständig.

2. Anmeldung, Datenschutz

Mit der Anmeldung zu W/S/A werden diese AGB Vertragsbestandteil. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Durch Buchungsbestätigung durch den KoP kommt der Vertrag mit dem Klienten zustande. Für W/S ist eine Anmeldung in Textform erforderlich.

Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Klient damit einverstanden, dass seine Daten intern zum Zwecke der Organisation und Kommunikation gespeichert, verarbeitet und ggf. weitergegeben werden. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.

3. Gebühren / Entrichtung / Rückerstattung

Mit der Anmeldung zu W/S sind die jeweiligen Gebühren in Höhe von 50 % spätestens 14 Tage vor Beginn in bar an den KoP oder auf dessen Konto zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn muss die jeweilige Veranstaltungsgebühr unverzüglich überwiesen werden. Der Klient legt in diesem Falle den Zahlungsbeleg bei Veranstaltungsbeginn vor.

Für S/W gelten im Falle eines Rücktritts folgende Regelungen:

- Für W/S wird dem Klienten ein vertragliches Rücktrittsrecht gegen ein

  Entgelt in Höhe von EUR 40,-- zwischen dem 7. Tag und bis zum 2. Tag

  vor dem W/S eingeräumt. Gesetzlich bestehende Rücktritts- und

  Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.

- Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht möglich, so dass

  dem Klienten die volle Gebühr des W/S in Rechnung gestellt wird.

- Eine Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Maßgebend für die

  Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Erklärung im MZ (Klöcknerstr. 3,

  44229 DO).

- Die vorgenannten Regelungen gelten auch, wenn sich beim Klienten

  nach Anmeldung Kontraindikationen im Sinne von Ziff. 4  eingestellt

  haben und seine Teilnahme deswegen nicht durchgeführt werden kann.

4. Seminarausfall

Die Durchführung von W/S ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung vom KoP abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden unverzüglich an den Klienten zurückerstattet.  Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Bei einer Gruppengröße von unter 4 Teilnehmern behält sich der KoP vor, geplante W/S auch kurzfristig abzusagen.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Bomben- funde, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, die der KoP nicht zu vertreten hat, befreien ihn für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der KoP nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungs-kosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

5. Haftung, Ausschluss von Veranstaltungen

Der KoP übernimmt außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen eigenen Handelns keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögens-schäden in Zusammenhang mit Veranstaltungen. Er behält sich vor, in begründeten Fällen Klienten von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr entsteht dadurch nicht.

Eine Haftung des KoP für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der KoP oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für entstandene Kosten wie bspw. Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der KoP keine Haftung.

6. Aufklärung

Der KoP setzt ferner voraus, dass der Klient physisch und psychisch hinreichend gesund ist. Bei Vorliegen der nachfolgenden Kontraindi-kationen wird mit dem Klienten nicht praktisch gearbeitet:

- Herzinfarkt / Schlaganfall im letzten halben Jahr oder chronische

  Herzerkrankungen (v.a. Herz-Kreislauf / Thrombose)
- Epilepsie / Anfallsleiden / Erkrankungen des Zentralen

  Nervensystems / Asthma bronchiale
- Psychische Krankheiten (v.a. Psychosen / Schizophrenie / Endogene

  Depression / Bipolare Störung / Klaustrophobie) und

  Persönlichkeitsstörungen (in diesem Zusammenhang ebda.

  Hashimoto-Thyreoiditis-Syndrom)
- Alkohol- / Medikamentensucht / Drogenabhängigkeit / Medikation

  mit Psychopharmaka
- Körperliche / Geistige Behinderungen
- Schwangerschaft
- Schwere traumatische Erlebnisse (v.a. auch PTBS)
- ADS
- fehlende Volljährigkeit.

Jeder Klient verpflichtet sich, im Vorfeld von Veranstaltungen über jegliche körperliche oder psychische Probleme, die für die Teilnahme relevant sein könnten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Verantwortung liegt beim Klienten.

7. Sonstiges

Ton und Bildmitschnitte durch Klienten sind während der Veranstaltung unzulässig.

Es gilt deutsches Recht.

Für W/S gilt die Schweigepflicht des Klienten. Er darf somit gegenüber anderen Personen nicht Namen oder persönliche Daten anderer Teilnehmer ohne ausdrückliche Zustimmung preisgeben. Ebenso darf der Klient in diesem Zusammenhang keine Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung weitergeben, die Rückschlüsse auf Namen oder persönliche Daten anderer Teilnehmer zulassen.